AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung der H. Knittel Industrietore-Montage GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Alle Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten als Bestandteil aller Verträge, die mit unseren Kunden (im Folgenden „Besteller" genannt) über die von uns angebotenen Leistungen und/oder Lieferungen schließen. Diese gelten für Verbraucher wie Unternehmer, unabhängig davon, ob natürliche oder juristische Person, rechtsfähige Personengesellschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, die entgegenstehenden oder von unseren abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eventuell Dritter werden von uns nicht anerkannt, außer nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Unsere AGB's gelten auch dann, wenn wir auf einen Sachverhalt Bezug nehmen, der Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten erhält oder auf diese verweist bzw. wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB's abweichender Bedingungen des Bestellers Leistungen oder Lieferungen an den Besteller vorbehaltlos ausführen.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es ist als verbindlich gekennzeichnet. Vom Besteller unterzeichnete Angebote sind bindende Angebote. Wir sind berechtigt innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang eines bindenden Angebotes entweder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Erbringung der geschuldeten Leistung/Lieferung an den Besteller dieses Angebot anzunehmen.
  2. Maßgebend für die Rechtsbeziehung zwischen Fa. H. Knittel Industrietore-Montage GmbH und dem Besteller ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB's. In diesem sind alle Abreden vollständig enthalten. Mündliche Abreden sind rechtlich unverbindlich und werden durch den schriftlich fixierten Vertrag ersetzt.
  3. Angaben zum Gegenstand der Leistung oder Lieferung (Gewichte, Maße, Gebrauchswerte etc.) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Es handelt sich hierbei nicht um garantierte Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung/Lieferung. Handelsübliche und auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben erfolgte Abweichungen oder technische Verbesserungen sind zulässig, sofern sie die vertraglich vorgesehene Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise gelten für den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der zur Zeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Sofern sich aus dem Schriftverkehr (Angebot/Auftragsbestätigung) nichts anderes ergibt, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug fällig. Das Zahlungsziel gilt als eingehalten, wenn wir innerhalb der gesetzten Frist über den vereinbarten Betrag verfügen können. Bei Barzahlung ist der Rechnungsbetrag sofort fällig.
  3. Kommt der Besteller seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht unverzüglich nach, so sind wir berechtigt:
    • Leistungen aus noch nicht erfüllten Verträgen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten
    • Rechte aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt geltend zu machen
    • alle noch ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen
    • nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen
  4. Leistet der Besteller bei vereinbarter Fälligkeit nicht, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % ab Fälligkeitsdatum auf der Rechnung zu berechnen.
  5. Der Besteller erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer einverstanden.
  6. Gerät der Besteller in Verzug, entfallen alle gewährten Nachlässe, Rabatte und Skonti.
  7. Eine Aufrechnung des Bestellers ist nur dann zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.
  8. Soweit bei SEPA-Banklastschriften nicht schriftlich anderslautend vereinbart, gilt dem Verkäufer für seine Vorabankündigung die ihm kürzest mögliche Frist.


§ 4 Versand, Gefahrenübergang

  1. Alle Lieferungen erfolgen auf Grund und, falls nicht anders vereinbart, auf Rechnung des Bestellers.
  2. Wird die Ware des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lager des Verkäufers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, dem Besteller die Ware auf seine Gefahr und Kosten zuzusenden oder gegen Berechnung der Lagerkosten bei uns oder einem Lagerungsunternehmen zu lagern. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  4. Im Fall des Annahmeverzuges geht die Gefahr eines zulässigen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes/Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.


§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Liefergegenstände (Vorbehaltsware) bleiben bei Verträgen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung, bei Verträgen mit Unternehmern, sofern nichts anderes vereinbart, bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden und künftig entstehenden Forderungen - auch Saldoforderungen aus Kontokorrent - unser Eigentum. Die von dem Verkäufer in oder an Gebäuden montierten Waren gelten bis zur vollständigen Bezahlung als nur vorübergehend mit dem Gebäude verbunden.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt, zur Rücknahme sowie zu diesem Zweck zum Betreten des Grundstücks des Bestellers berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
  4. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die an uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten sowie uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Vorstehendes gilt auch für sonstige Beeinträchtigungen (wie z. B. Beschädigungen, Vernichtung). Über einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie einen Wohnsitzwechsel des Bestellers hat dieser uns unverzüglich zu informieren.
  5. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, sofern er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungsübereignen und ist überdies verpflichtet, die Rechte der H.Knittel Industrietore-Montage GmbH beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen gegen seinen Abnehmer oder Dritte in Höhe des Rechnungsbetrages (inkl. USt.) sicherungshalber an uns ab. Die H.Knittel Industrietore-Montage GmbH nimmt die Abtretung hiermit an.
  6. Eine etwaige Be- oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller stets für uns vor. Wird die Ware mit anderen, nicht uns gehörenden verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbetrag inkl. USt.), es besteht verlängerter Eigentumsvorbehalt.
  7. Sofern der Eigentumsvorbehalt rechtlich in dieser Form nicht vollumfänglich wirksam sein sollte, so verpflichtet sich der Besteller, eine Sicherung unserer Forderung in entsprechender Weise rechtswirksam herbeizuführen sowie an allen dafür erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.


§ 6 Mängelgewährleistung

  1. Der Besteller muss den Liefergegenstand unverzüglich nach Empfang durch sich oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Besteller bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, angezeigt worden ist.
  2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, optischen Beeinträchtigungen, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden durch den Besteller oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
  3. Der Einbau und Montage Kundeneigener Geräte bzw. Eigenmaterial erfolgen in handwerksgerechter Qualität nach deutschen Vorschriften und Normen, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für die Funktionalität der Geräte bzw. Eigenmaterial. Der Besteller bzw. Auftraggeber bestätigt, dass alle Geräte bzw. Eigenmaterial den aktuellen Zulassungskriterien und Vorschriften für in Deutschland montierte und aufgestellte Geräte bzw. Eigenmaterial entsprechen.
  4. Sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, gilt die Frist zum geltend machen von Mängeln bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre. Ist der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistung bei neu hergestellten Sachen ein Jahr. Bei einigen Fremderzeugnissen bestehen durch den Hersteller über die Gewährleistung hinaus gehende Garantiezusagen, diese gehen nicht auf uns über. Bei der Durchsetzung der Garantiezusagen gegenüber dem Hersteller haben wir lediglich eine vermittelnde Position. Ein Rechtsanspruch auf Vermittlung besteht nicht.
  5. Um bei der Reparatur geeignete Ersatzteile zu bestimmen, müssen Tor-Daten vorliegen. Sollten diese fehlen, wird zur Bestimmung der Ersatzteile die Richtigkeit der verbauten Teile angenommen. Stellt sich dennoch heraus, dass zum Zeitpunkt der Datenaufnahme keine geeigneten Teile verbaut waren, ist jeglicher Anspruch auf Reklamation ausgeschlossen.
  6. Bei Waren und Leistungen die nachweislich in Folge von uns zu vertretenden Mängeln und/oder Fehlteilen die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften nicht aufweisen, sind wir berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu wählen.
  7. Die durch die Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung unmittelbar entstandenen Kosten werden durch uns getragen. Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten.
  8. Die Nachbesserung gilt frühestens mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Liefergegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Besteller zumutbar sind. Schadenersatzansprüche wegen des Mangels kann der Besteller zu den nachfolgenden Bedingungen erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
  9. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert haben oder wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen, für den Besteller unzumutbar oder erfolglos eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt worden ist. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
  10. Soweit nicht anders vereinbart, sind weiterführende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Gegenstand, an dem wir unsere Leistungen erbracht haben, entstanden sind. Wir haften überdies nicht für sonstige Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn des Bestellers.
  11. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die in Folge mangelhafter Produkte oder Leistungen Dritter entstanden sind.


§ 7 Haftung

  1. Weitere Ansprüche des Bestellers als in § 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Vertragsgegenstand selbst entstanden sind oder sich auf die Verletzung von Schutzrechten begründen, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Unberührt hiervon bleiben Schäden, die auf Grund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind.
  2. Für grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter wird nur dann gehaftet, wenn diese eine wesentliche Vertragspflicht verletzen.
  3. Wir warten und prüfen die Anlagen auf ihre Funktion, Zustand und Vollständigkeit gemäß ASR A1.7. Die Sicherstellung der Richtigkeit, ob die Anforderungen an die Feuerschutzabschlüsse dem Brandschutzkonzept des jeweiligen Gebäudes entsprechen, die eventuelle Bekleben, Beschichtung und Anbringung zusätzlicher Brandlasten an Brand-/ Rauchschutztüren zulässig sind, obliegt dem Besitzer / Betreiber dieser Anlagen. Beim nicht Einhalten der Richtlinien / Zulassungen und bei entstehen von Personen- oder Sachschäden im Brandfall ist jegliche Haftung durch H.Knittel Industrietore-Montage GmbH ausgeschlossen.


§ 8 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (§ 13 BGB)

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns H.Knittel Industrietore-Montage GmbH, Krummredder 21, D-24539 Neumünster, info@knittel-industrietore.de,Tel. 04321-73974 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsformular

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis auf Nichtbestehen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind oder deren Herstellung auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Bei bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten.


§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der H. Knittel Industrietore-Montage GmbH.
  2. Im Sinne des Datenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass Kundendaten gespeichert und entsprechend der Zusammenarbeit verwandt werden. Eine darüber hinausgehende Datennutzung und Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Besteller hat vorher sein ausdrückliches Einverständnis hierfür erklärt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung seitens des Verkäufers zur Datenweitergabe. Der Besteller kann jederzeit seine erteilte Zustimmung bezüglich der Speicherung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten schriftlich widerrufen oder die Berichtigung von über ihn beim Verkäufer gespeicherten Daten verlangen. Personenbezogene Daten des Bestellers, die zur Abwicklung eines vor Zugang des Widerrufs geschlossenen Kaufvertrages notwendig sind, werden erst nach Abwicklung dieses Kaufvertrages gelöscht.
  3. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein/werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine anders wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr wirtschaftlich und sinngemäß am Nächten kommt.

 

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